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Gruppenverfahren Płock

Gruppenverfahren Płock

Das Verfahren ist mit den Säumnissen der öffentlichen Gewalt im Bereich des Hochwasserschutzes verknüpft, infolge welcher es im Mai 2010 zum Bruch des Hochwasserschutzwalls  in der Ortschaft Świniary in der Gemeinde Słubice und dann zur zweimaligen Überschwemmung des angrenzenden Gebietes im Iłowsko-Dobrzykowska-Tal gekommen war.

Das Gruppenverfahren wurde auf die Klage von Frau Wanda Smożewska hin eingeleitet, die als Vertreterin der Gruppe gegen die Staatskasse – den Woiwoden von Masowien, gegen die Staatskasse – den Direktor des Regionalen Vorstands der Wasserwirtschaft in Warschau, die Woiwodschaft Masowien – den Woiwodschaftsvorstand für Melioration und Wasseranlagen in Warschau und gegen den Kreis Płock (im Folgenden: „Die Beklagten”) wirkte.

Das Verfahren läuft in erster Instanz vor dem Bezirksgericht in Płock, I. Zivilabteilung, Aktenzeichen I C 863/12. Die Gruppe besteht gegenwärtig aus 28 Personen.

Die Gruppenklage beschränkte sich auf die Forderung der Feststellung der solidarischen Schadenshaftung der Beklagten gegenüber die Mitglieder der Gruppe, die aus der unerlaubten Handlung der Beklagten und aus der rechtswidrigen Ausübung der öffentlichen Gewalt im Bereich des Hochwasserschutzes im Zuständigkeitsgebiet der Beklagten, resultierte. Diese Säumnisse führten insgesamt zum Bruch des Hochwasserschutzwalls am linken Ufer der Weichsel,  in der Ortschaft Świniary in der Gemeinde Słubice, im Kreis Płock am 23. Mai 2010 und dann zur zweimaligen Überschwemmung des Gebietes am linken Weichselufer im Iłowsko-Dobrzykowska-Tal im Mai und Juni 2010.

Ablauf des Verfahrens 

  1. Die Gruppenklage wurde am 2. Mai 2012 eingereicht.
  2. Am 15. März 2013 hat das Bezirksgericht in Płock, I. Zivilabteilung in Anerkennung dessen, dass die Sache die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Forderungen in einem Gruppenverfahren erfüllt, den Beschluss erlassen, die Sache in einem Gruppenverfahren zu prüfen. Der Beschluss vom 15. März 2013 wurde von sämtlichen Beklagten angefochten. Das Berufungsgericht in Łódź, I. Zivilabteilung hat mit dem Beschluss vom 3. Dezember 2013, Aktenzeichen I ACz 781/13 die Beschwerden der Beklagten abgelehnt, wodurch der Beschluss über die Prüfung der Sache in einem Gruppenverfahren rechtskräftig wurde.
  3. Am 1. April 2014 wurde im „Tygodnik Płocki“ eine Bekanntmachung über die Einleitung des Gruppenverfahrens in der Sache mit dem Aktenzeichen I C 863/12 veröffentlicht. Innerhalb der festgelegten Frist, d.h. 3 Monate nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung sind der Gruppe weitere Personen beigetreten, deren Forderungen sich dazu qualifizierten, sie in einem Gruppenverfahren zu erfassen.
  4. Im Schreiben vom 17. Juli 2014 hat die klagende Partei die endgültige Liste der Mitglieder der Gruppe vorgelegt. Die Beklagten haben keine Einwände hinsichtlich der Mitgliedschaft der einzelnen Personen in der Gruppe erhoben.
  5. Am 13. November 2014 hat das Bezirksgericht in Płock, I. Zivilabteilung den Beschluss hinsichtlich der Zusammensetzung der Gruppe erlassen und festgestellt, dass alle von der klagenden Partei genannten Personen Mitglieder der Gruppe sind. Allen 28 Personen wurde der Status eines Gruppenmitglieds zuerkannt. Mit dem Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Zusammensetzung der Gruppe endete die zweite Phase des Gruppenverfahrens, d.h. die Ausformung der Zusammensetzung der Gruppe.
  6. Danach, am 11. Dezember 2014 hat das Bezirksgericht in Płock I. Zivilabteilung den Beschluss erlassen, mit welchem es die klagende Partei verpflichtete, eine Kaution für die Sicherung der Verfahrenskosten im Gruppenverfahren zum Betrag von 43.200 PLN innerhalb von zwei Monaten zu hinterlegen. Gegen diesen Beschluss hat die klagende Partei eine Beschwerde eingelegt.

Stand der Sache

In dieser Sache wurde die zweite Phase des Gruppenverfahrens abgeschlossen, d.h. die Etappe der Ausformung der Zusammensetzung der Gruppe. Nach Abschluss des Nebenverfahrens hinsichtlich der Kaution für die Sicherung der Verfahrenskosten wird das Gericht zur sachlichen Ermittlung in dieser Sache übergehen (das Verfahren tritt dann in die dritte Phase).